Wer Anhänger, Werkzeug oder Eventzubehör vermietet, stellt sich früher oder später dieselben Fragen: Brauche ich ein Gewerbe? Muss ich Umsatzsteuer zahlen? Und was ist, wenn ich nur ab und zu etwas verleihe? Dieser Ratgeber gibt dir einen ersten Überblick in einfacher Sprache. Er ersetzt keine Beratung. Steuerregeln ändern sich, und dein Fall kann anders liegen. Lass dich deshalb vor dem Start von einem Steuerbüro oder einer Beratungsstelle beraten. Alle Angaben haben den Stand 2026. Bitte prüfe sie, bevor du dich darauf verlässt.
Wann ist Vermieten ein Gewerbe?
Ein Gewerbe liegt grob gesagt vor, wenn du eine Tätigkeit selbstständig, auf Dauer angelegt und mit der Absicht, Gewinn zu machen, ausübst und dabei Kunden am Markt ansprichst. Für die Vermietung von Gegenständen heißt das meist:
| Situation | Einschätzung (allgemein) |
|---|---|
| Du leihst deiner Nachbarin einmal den Anhänger und bekommst 20 € dafür | eher privat und gelegentlich |
| Du bietest Werkzeug dauerhaft online an und vermietest jeden Monat | in der Regel ein Gewerbe |
| Du kaufst Hüpfburgen, um sie jedes Wochenende zu vermieten | in der Regel ein Gewerbe |
| Du vermietest dein Kajak in einem Sommer dreimal über Bekannte | eher privat, aber Einnahmen beachten |
Wichtige Hinweise auf ein Gewerbe sind Regelmäßigkeit, Werbung, ein eigenes Angebot für Fremde und Dinge, die du extra zum Vermieten anschaffst. Wer dagegen nur selten privat etwas verleiht, ist meist kein Gewerbetreibender. Wenn du unsicher bist, frag beim Gewerbeamt deiner Gemeinde nach. Die Mitarbeiter dort können dir sagen, ob sie eine Anmeldung erwarten. Ein typisches Beispiel für ein Verleih-Gewerbe ist der Hüpfburgverleih.
Gewerbe anmelden: So läuft es ab
- Gewerbe anmeldenBeim Gewerbeamt deiner Gemeinde, in vielen Orten auch online. Die Gebühr ist meist überschaubar und hängt von der Gemeinde ab. Beschreibe die Tätigkeit genau, zum Beispiel „Vermietung von Anhängern und Werkzeug“.
- Fragebogen vom FinanzamtNach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt. Du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, meist online über ELSTER. Dort gibst du auch an, ob du Kleinunternehmer sein willst, und schätzt deinen Umsatz und Gewinn.
- Steuernummer erhaltenDanach bekommst du eine Steuernummer für deinen Betrieb. Sie gehört später auf deine Rechnungen.
- Weitere StellenMeist wirst du automatisch Mitglied der IHK. Kleine Betriebe zahlen oft wenig oder keinen Beitrag. Kläre außerdem deine Versicherungen, bevor die erste Vermietung startet. Einen Überblick gibt der Ratgeber Versicherung und Haftung beim Vermieten.
Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewinn aus dem Gewerbe über einem Freibetrag liegt. Dieser liegt derzeit bei 24.500 € im Jahr. Für viele kleine Verleihe spielt die Gewerbesteuer deshalb anfangs keine Rolle. Abgeben musst du die Erklärung trotzdem, wenn das Finanzamt sie verlangt.
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und führst keine ab. Das macht deine Preise für Privatkunden günstiger und spart Arbeit. Seit 2025 gelten neue Grenzen. Nach dem Stand 2026 kannst du die Regelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Bitte prüfe die aktuellen Werte, bevor du planst.
- Gilt sofort: Überschreitest du im laufenden Jahr die obere Grenze, endet die Regelung nach aktuellem Stand schon mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, nicht erst im nächsten Jahr.
- Kein Vorsteuerabzug: Du bekommst die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen, etwa für einen neuen Anhänger, nicht vom Finanzamt zurück.
- Hinweis auf der Rechnung: Auf deinen Rechnungen steht ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
- Freiwillig verzichten: Du kannst auf die Regelung verzichten, etwa wenn du viel investierst oder vor allem an Firmen vermietest. Daran bist du dann aber für mehrere Jahre gebunden.
Einkommensteuer und Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Dein Gewinn aus dem Verleih ist Teil deines Einkommens und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Als kleiner Betrieb ermittelst du den Gewinn in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das ist einfacher als eine Bilanz: Einnahmen minus Ausgaben im Jahr.
- Einnahmen: Mieten, Liefergebühren, Reinigungspauschalen und einbehaltene Teile einer Kaution.
- Ausgaben: Versicherung, Reparaturen, Ersatzteile, Werbung, Software, Fahrtkosten, Lagerplatz und Gebühren.
- Anschaffungen: Teure Mietartikel setzt du meist nicht auf einmal ab, sondern verteilt über ihre Nutzungsdauer (Abschreibung). Günstige Dinge bis 800 € netto kannst du als geringwertige Wirtschaftsgüter in der Regel sofort absetzen.
Die EÜR gibst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ab. Kalkuliere deine Preise so, dass auch die Steuer auf den Gewinn bezahlt ist. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Mietpreise kalkulieren.
Nur gelegentlich privat vermieten
Vermietest du ab und zu privat einen Gegenstand, ohne ein Gewerbe zu betreiben, sind die Einnahmen nach allgemeiner Auffassung meist sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Dafür gibt es eine Freigrenze von 256 € im Jahr. Liegt dein Gewinn darunter, bleibt er steuerfrei.
Wichtig: Wenn aus dem gelegentlichen Verleih ein regelmäßiges Angebot wird, passen diese Regeln nicht mehr. Dann bist du schnell im Bereich eines Gewerbes. Das gilt besonders, wenn du Artikel extra zum Vermieten kaufst oder Werbung machst.
Die Kaution ist kein Umsatz
Eine Kaution ist eine Sicherheit, kein Entgelt für die Miete. Bekommt der Mieter sie zurück, ist sie in der Regel weder Umsatz noch Einnahme. Deshalb gehört sie nicht in den Mietpreis und sollte getrennt davon festgehalten werden.
Anders kann es sein, wenn du einen Teil der Kaution einbehältst. Dann wird aus dem einbehaltenen Betrag meist eine Einnahme. Ob darauf auch Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, wofür du ihn einbehältst. Ein echter Schadensersatz wird anders behandelt als eine vereinbarte Reinigungsgebühr. Halte den Grund deshalb immer schriftlich fest und frag im Zweifel nach. Mehr zur Kaution steht im Ratgeber Kaution bei der Vermietung, eine Kautionsquittung gibt es kostenlos als Vorlage.
Belege sammeln und aufbewahren
Ordnung bei den Belegen spart dir viel Zeit und Geld beim Steuerbüro. Halte jede Einnahme und jede Ausgabe mit Beleg fest, am besten sofort und nicht erst am Jahresende.
- Eigenes Konto nur für den Verleih
- Jede Vermietung mit Datum, Kunde, Betrag und Zahlungsart
- Rechnungen und Quittungen für alle Ausgaben
- Kaufbelege für jeden Mietartikel, auch für die Abschreibung
- Kautionen getrennt von den Mieteinnahmen festhalten
- Belege digital und geordnet ablegen
Geschäftliche Unterlagen musst du mehrere Jahre aufbewahren. Nach dem Stand 2026 sind es für Buchungsbelege wie Rechnungen in der Regel acht Jahre, für Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Auch hier gilt: Frag nach, welche Fristen für dich gelten. Worauf du bei einem Programm für deine Buchungen achten solltest, steht im Ratgeber Vermietungssoftware finden.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Grenzwerte können sich ändern; in deinem Einzelfall hilft dir eine Anwältin, ein Anwalt oder dein Steuerbüro weiter.
Stand: 03.11.2026 · Maik Söllner