Beim Vermieten gibst du Dinge aus der Hand, die dir gehören. Meist kommen sie heil zurück. Aber manchmal ist der Bohrhammer kaputt, der Anhänger hat eine Beule, oder jemand verletzt sich mit einem Gerät. Dann stellt sich die Frage: Wer zahlt? Dieser Ratgeber gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen, über die Haftung des Mieters und darüber, wie du Schäden so festhältst, dass du deine Ansprüche auch durchsetzen kannst. Er ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung. Welche Versicherung du brauchst, klärst du am besten mit einem Versicherungsmakler oder deinem Versicherer.

Welche Risiken gibt es beim Vermieten?

Bevor du über Versicherungen sprichst, hilft ein Blick auf die Risiken. Grob gibt es drei Arten von Schäden:

Vereinfachte Übersicht. Was genau versichert ist, steht immer in deinem Vertrag.
SchadenBeispielWer kommt in Frage?
Jemand anderes wird geschädigtEin Gerät hat einen Mangel, der Mieter verletzt sichdeine Betriebshaftpflicht
Dein Mietartikel wird beschädigtDer Mieter lässt die Kamera fallender Mieter, die Kaution, ggf. eine Sachversicherung
Dein Mietartikel ist wegEinbruch im Lager oder Diebstahl beim Mietereine Sachversicherung, ggf. der Mieter

Betriebshaftpflicht: der wichtigste Schutz

Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn du oder dein Betrieb anderen einen Schaden zufügt und dafür haftet. Beim Vermieten ist das vor allem der Fall, wenn ein Gerät einen Mangel hat und dadurch jemand verletzt wird oder etwas kaputtgeht. Sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

  • Tätigkeit genau nennen: Sag deinem Versicherer, dass du Gegenstände an Dritte vermietest, und welche. Ein Vertrag für einen anderen Beruf deckt das nicht automatisch ab.
  • Schäden an deinen eigenen Sachen zahlt die Haftpflicht nicht. Dafür ist sie nicht da.
  • Aufbau und Lieferung: Baust du beim Kunden auf, etwa Zelte oder Hüpfburgen, sollte das ausdrücklich mitversichert sein. Mehr zu Hüpfburgen im Ratgeber Hüpfburg vermieten.
Wartung schützt doppelt Wer seine Geräte regelmäßig prüft und das festhält, senkt das Risiko für Unfälle und kann im Ernstfall zeigen, dass er sorgfältig war.

Deine Mietartikel versichern

Für die Dinge selbst gibt es verschiedene Versicherungen. Welche passt, hängt davon ab, was du vermietest und wo die Dinge die meiste Zeit sind.

Bezeichnungen und Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer.
VersicherungSchützt typischerweiseAchte auf
InhaltsversicherungSachen in deinem Lager gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser, SturmGilt oft nur am Versicherungsort, nicht beim Mieter
ElektronikversicherungKameras, Beamer, Musikanlagen, auch bei Bedienfehlern oder SturzOb die Vermietung an Dritte und der Einsatz außerhalb mitversichert ist
MaschinenversicherungBau- und Gartengeräte gegen Maschinenbruch und UnfallschädenOb fahrbare Geräte auf fremden Baustellen und Vermietung eingeschlossen sind
Kfz-VersicherungZugelassene Anhänger und FahrzeugeOb die Vermietung an Selbstfahrer erlaubt ist
Vermietung muss im Vertrag stehen Viele Sachversicherungen schließen Schäden aus, die bei Dritten entstehen, oder verlangen, dass die Vermietung ausdrücklich vereinbart ist. Lass dir schriftlich bestätigen, dass deine Mietartikel auch beim Mieter versichert sind, wenn dir das wichtig ist.

Ob sich eine Sachversicherung lohnt, ist eine Rechenfrage. Bei wenigen günstigen Artikeln reicht oft die Kaution. Bei teuren Maschinen oder Technik kann ein einziger Schaden die Einnahmen einer ganzen Saison kosten. Rechne die Beiträge in deine Preise ein, zum Beispiel mit dem Mietpreis-Rechner. Bei einem Gewerbe sind Versicherungsbeiträge in der Regel Betriebsausgaben, siehe Gewerbe und Steuern.

Sonderfall Anhänger und Fahrzeuge

Ein Anhänger, der auf öffentlichen Straßen fährt, braucht in der Regel eine eigene Zulassung mit Kennzeichen und eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch, wenn du ihn vermietest. Sag deinem Versicherer unbedingt, dass der Anhänger an andere vermietet wird. Für Mietfahrzeuge gibt es oft eigene Tarife, und eine verschwiegene Vermietung kann im Schadensfall teuer werden.

  • Kläre mit dem Versicherer und der Zulassungsstelle, ob der Anhänger als Mietfahrzeug geführt werden muss.
  • Überlege, ob eine Teil- oder Vollkasko für Schäden am Anhänger selbst sinnvoll ist.
  • Prüf vor jeder Vermietung den Führerschein des Mieters und ob sein Auto den Anhänger ziehen darf.
  • Halte Termine für die Hauptuntersuchung ein und dokumentiere die Prüfung von Licht, Reifen und Kupplung.

Mehr dazu steht im Ratgeber Anhänger vermieten und auf der Seite für Anhänger-Vermietung.

Wann haftet der Mieter?

Der Mieter muss mit der Mietsache sorgfältig umgehen und sie so zurückgeben, wie er sie bekommen hat. Beschädigt er sie schuldhaft, also zum Beispiel aus Unachtsamkeit, haftet er in der Regel für den Schaden. Für normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch muss er dagegen nicht zahlen. Ein Bohrer, der nach vielen Löchern stumpf ist, ist kein Schaden. Ein abgebrochener Bohrer durch falsche Benutzung kann einer sein.

Rechne nicht damit, dass die private Haftpflicht des Mieters immer zahlt. Viele private Verträge leisten bei Schäden an gemieteten Sachen nur eingeschränkt oder gar nicht. Dann haftet der Mieter mit seinem eigenen Geld. Umso wichtiger ist eine klare Regelung im Vertrag und eine Kaution.

Selbstbeteiligung und Kaution: Manche Vermieter bieten gegen einen Aufpreis eine Begrenzung der Haftung an, ähnlich wie bei Mietwagen. Der Mieter zahlt im Schadensfall dann höchstens einen festen Betrag. Wenn du so etwas anbietest, muss es klar und verständlich im Vertrag stehen. Lass solche Klauseln am besten prüfen. Viele Vermieter orientieren die Höhe der Kaution an der Selbstbeteiligung ihrer eigenen Versicherung. Mehr dazu im Ratgeber Kaution bei der Vermietung.

Diebstahl und nicht zurückgegebene Artikel

Wird ein Artikel beim Mieter gestohlen, kommt es darauf an, ob er sorgfältig war. Wer eine Rüttelplatte über Nacht offen an der Straße stehen lässt, wird eher haften als jemand, dem sie aus einer abgeschlossenen Garage gestohlen wurde. Verlange bei einem Diebstahl immer eine Anzeige bei der Polizei und eine kurze schriftliche Schilderung.

Bringt ein Mieter einen Artikel nicht zurück und meldet sich nicht, versuche es zuerst schriftlich mit einer klaren Frist. Reagiert er nicht, sprich mit der Polizei oder einem Anwalt. Halte die Ausweisdaten bei der Übergabe fest. Bei teuren Geräten nutzen manche Vermieter zusätzlich einen Ortungssender. Wenn du das tust, informiere den Mieter vorher darüber im Vertrag.

Was in den Mietvertrag gehört

  • Genaue Bezeichnung des Artikels, mit Seriennummer und Zubehör
  • Zustand bei Übergabe, am besten mit Fotos
  • Pflicht zum sorgfältigen Umgang und zur Einhaltung der Anleitung
  • Was bei Schäden, Verlust und Diebstahl passiert
  • Höhe der Kaution und wann sie zurückgezahlt wird
  • Eine mögliche Haftungsbegrenzung und ihre Kosten
  • Verbot der Weitervermietung an andere
  • Pflicht, Schäden sofort zu melden
  • Unterschriften von beiden Seiten

Eine kostenlose Vorlage findest du unter Mietvertrag-Vorlage. Was du sonst beachten solltest, steht im Ratgeber Mietvertrag für Gegenstände.

Schaden richtig festhalten und Fristen beachten

Ob du einen Schaden ersetzt bekommst, hängt oft daran, ob du ihn beweisen kannst. Wichtig ist vor allem der Zustand bei der Übergabe. Ohne den kannst du kaum zeigen, dass ein Kratzer neu ist.

  1. Übergabe festhaltenFotos mit Datum, bekannte Mängel aufschreiben, vom Mieter unterschreiben lassen.
  2. Rückgabe gemeinsam prüfenAm besten zusammen mit dem Mieter. Neue Schäden sofort zeigen, fotografieren und notieren.
  3. Kosten belegenKostenvoranschlag oder Rechnung der Reparatur besorgen. Keine Pauschalen schätzen, wenn es um größere Beträge geht.
  4. Schriftlich meldenDem Mieter den Schaden mit Fotos und Kosten schriftlich mitteilen und eine Frist setzen.
  5. Versicherung informierenGrößere Schäden sofort deinem Versicherer melden. Viele Verträge verlangen eine schnelle Meldung.
Nur sechs Monate Zeit Nach § 548 BGB verjähren Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald du die Sache zurückbekommen hast. Warte deshalb nicht zu lange, wenn du einen Schaden geltend machen willst.

Eine fertige Liste gibt es im Ratgeber Übergabeprotokoll und als Vorlage unter Übergabeprotokoll zum Ausfüllen. Steht ein beschädigter Artikel in Reparatur, trag ihn für diese Zeit als nicht verfügbar ein, damit niemand ihn bucht.

Rückgabe-Ansicht des Mietvertrags in MietPlaner auf dem Handy mit Zubehör zum Abhaken
Rückgabe auf dem Handy: Zubehör abhaken, Zustand festhalten, unterschreiben.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Grenzwerte können sich ändern; in deinem Einzelfall hilft dir eine Anwältin, ein Anwalt oder dein Steuerbüro weiter.

Stand: 03.11.2026 · Maik Söllner