Die Kaution ist deine Versicherung für den Alltag: Sie deckt den verlorenen Spanngurt, den zerkratzten Kotflügel oder die Reinigung eines verschlammten Zelts. Richtig eingesetzt, sorgt sie außerdem dafür, dass Kunden sorgfältiger mit deinen Sachen umgehen. So regelst du sie fair und nachvollziehbar.

Wie hoch sollte die Kaution sein?

Anders als bei Wohnungen gibt es für die Miete von Gegenständen keine gesetzliche Obergrenze. Die Kaution sollte aber zum Risiko passen – eine zu hohe Kaution schreckt Kunden ab. Bewährt haben sich diese Anhaltspunkte:

Übliche Orientierung für die Kaution
ArtikelOrientierung
Kleingeräte und Werkzeugetwa 30–50 % des Wiederbeschaffungswerts
Anhänger, Maschinenin Höhe der Selbstbeteiligung deiner Versicherung
Eventzubehör, GeschirrWert der Teile, die am häufigsten fehlen oder kaputtgehen
Sehr teure GeräteKaution plus Ausweis, bei Bedarf Versicherung für den Mieter
Stammkunden entlasten Für bekannte, zuverlässige Kunden kannst du die Kaution senken oder ganz weglassen. Halte das aber an der Buchung fest, damit es nachvollziehbar bleibt.

Bar, Überweisung oder Karte?

  • Bar bei Übergabe: einfach und sofort verfügbar. Immer eine Quittung ausstellen.
  • Überweisung vorab: sicher, aber nur mit etwas Vorlauf möglich.
  • Kartenzahlung: bequem für Kunden, kostet dich aber Gebühren – auch bei der Rückzahlung.

Egal welche Art: Halte schriftlich fest, wie viel Kaution du wann erhalten hast. Das gehört in den Mietvertrag oder auf die Buchung.

Rückzahlung und Einbehalt bei Schäden

Nach der Rückgabe prüfst du den Artikel. Ist alles in Ordnung, zahlst du die Kaution vollständig und zeitnah zurück. Gibt es einen Schaden, darfst du die Kaution damit verrechnen. Fair und nachvollziehbar wird das so:

  1. Schaden dokumentierenFotos machen, mit dem Übergabeprotokoll vergleichen, am besten gemeinsam mit dem Mieter.
  2. Kosten beziffernKostenvoranschlag oder Rechnung für Reparatur oder Ersatz einholen.
  3. Schriftlich abrechnenDem Mieter mitteilen, welcher Betrag wofür einbehalten wird.
  4. Rest zurückzahlenDen übrigen Betrag sofort auszahlen, nicht erst nach der Reparatur.
Frist im Blick behalten Ansprüche wegen Schäden an der Mietsache verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB). Deshalb gleich bei der Rücknahme prüfen und zügig abrechnen.

Kaution ist kein Umsatz

Die Kaution gehört dir nicht – du hältst sie nur als Sicherheit. Rechne sie deshalb nie in deinen Mietpreis ein, gib keinen Rabatt darauf und führe sie getrennt. Erst wenn du einen Teil wegen eines Schadens einbehältst, wird daraus Geld, das dir zusteht. Wie du das in der Buchhaltung behandelst, klärst du am besten mit deinem Steuerbüro.

Preisübersicht einer Buchung mit Rabatten und getrennt ausgewiesener Kaution in MietPlaner
In MietPlaner steht die Kaution getrennt vom Mietpreis in der Preisübersicht jeder Buchung.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Grenzwerte können sich ändern; in deinem Einzelfall hilft dir eine Anwältin, ein Anwalt oder dein Steuerbüro weiter.

Stand: 25.09.2026 · Redaktion MietPlaner