Viele Vermietungen laufen mit Handschlag. Das geht gut – bis etwas kaputtgeht, der Anhänger zu spät zurückkommt oder Zubehör fehlt. Dann zählt, was schriftlich festgehalten ist. Ein Mietvertrag für Gegenstände muss nicht lang sein. Er muss aber die richtigen Punkte enthalten.

Was gilt beim Vermieten von Gegenständen?

Für die Miete von beweglichen Sachen gelten die allgemeinen Regeln zum Mietvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (ab § 535 BGB). Viele strenge Vorschriften, die du vielleicht aus dem Wohnungsmietrecht kennst – etwa Grenzen für die Kaution –, gelten hier nicht. Du hast also viel Freiheit. Umso wichtiger ist es, die Absprachen klar festzuhalten.

Verwendest du denselben Vertrag für viele Kunden, sind seine Klauseln rechtlich Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die dürfen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Überraschende oder sehr einseitige Regeln können deshalb unwirksam sein.

Diese Punkte gehören in jeden Mietvertrag

  1. VertragspartnerName und Anschrift von dir und dem Mieter, dazu Telefon und E-Mail. Bei Anhängern und Maschinen sinnvoll: Ausweis- oder Führerscheinnummer.
  2. MietsacheGenaue Bezeichnung, bei Bedarf Seriennummer oder Kennzeichen, dazu das mitgegebene Zubehör (Spanngurte, Akkus, Ladegerät, Heringe …).
  3. Zustand bei ÜbergabeVorhandene Schäden, Tankfüllung oder Akkustand, Zählerstand. Am besten mit Fotos und einem Übergabeprotokoll.
  4. MietzeitBeginn und Ende mit Datum und Uhrzeit. Klar regeln, was bei verspäteter Rückgabe gilt.
  5. Mietpreis und ZahlungPreis, Rabatte, Zahlungsweise und Fälligkeit. Bei langen Mieten gegebenenfalls Abschläge.
  6. KautionHöhe, Art der Zahlung und wann sie zurückgezahlt wird.
  7. NutzungWer darf den Artikel nutzen, wo und wofür? Weitervermietung und Auslandsfahrten ausschließen oder erlauben.
  8. Pflichten und HaftungSorgfaltspflicht, Meldung von Schäden, Verhalten bei Unfall oder Diebstahl, Umfang der Haftung.
  9. RückgabeOrt, Zustand (gereinigt?), Tankfüllung und was passiert, wenn Zubehör fehlt.
  10. UnterschriftenBeide Seiten unterschreiben – bei der Übergabe und idealerweise noch einmal bei der Rückgabe.

Warum der Zustand so wichtig ist

Streit entsteht fast immer über die Frage: War der Schaden vorher schon da? Wer den Zustand bei der Übergabe festhält, hat später eine klare Grundlage. Mach Fotos von allen Seiten, lass den Mieter vorhandene Schäden gegenzeichnen und prüfe bei der Rückgabe sofort.

Nicht zu lange warten Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach dem Gesetz schon sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB). Prüfe deshalb direkt bei der Rücknahme und melde dich zeitnah beim Mieter.

Eine fertige Liste für beide Termine findest du in der Checkliste für Übergabe und Rückgabe.

Verspätung, Schäden, Diebstahl: klare Regeln

  • Verspätete Rückgabe: Leg fest, dass für die Zeit der Verspätung weiter Miete anfällt, zum Beispiel je angefangenem Tag.
  • Schäden: Der Mieter meldet Schäden sofort. Reparaturen veranlasst du, nicht der Mieter.
  • Unfall oder Diebstahl: Polizei informieren, dich sofort benachrichtigen, Unterlagen aufbewahren.
  • Reinigung: Wer stark verschmutzt zurückgibt, zahlt eine vorher genannte Reinigungspauschale.
Beträge vorher nennen Pauschalen für Reinigung oder fehlendes Zubehör solltest du vorab im Vertrag nennen. Dann gibt es später keine Diskussion über die Höhe.

Mietvertrag digital: unterschreiben ohne Papier

Papierverträge gehen verloren, sind schlecht lesbar und liegen nie da, wo man sie braucht. Ein digitaler Vertrag wird aus den Daten der Buchung vorausgefüllt, der Mieter unterschreibt direkt auf dem Tablet oder Handy, und beide bekommen sofort ein PDF.

Unterschrift des Mieters auf dem Handy im Mietvertrag von MietPlaner
Unterschreiben auf dem Handy: Der Mietvertrag in MietPlaner.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Grenzwerte können sich ändern; in deinem Einzelfall hilft dir eine Anwältin, ein Anwalt oder dein Steuerbüro weiter.

Stand: 25.09.2026 · Redaktion MietPlaner