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Dieser Mietvertrag ist ein Muster für die Vermietung von Gegenständen, zum Beispiel Anhänger, Werkzeug, Eventartikel oder Fahrräder. Er enthält die üblichen Punkte und faire, verständliche Regeln. Bitte beachte: Das Muster ist keine Rechtsberatung. Prüf es und pass es an deinen Fall an, bevor du es verwendest.
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Diese Vorlage ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe sie für deinen
Einzelfall und pass sie an; bei Fragen hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt weiter.
So nutzt du die Vorlage
Muster lesen und anpassenLies alle Punkte einmal in Ruhe. Passt etwas nicht zu deiner Vermietung, trag deine Regel unter „Sondervereinbarungen“ ein.
Daten eintragenFüll Vertragspartner, Mietsache, Mietzeit, Preis und Kaution aus. Nenne Seriennummer oder Kennzeichen, wenn es eins gibt.
Drucken oder als PDF speichernDruck den Vertrag zweimal aus, einmal für dich und einmal für den Mieter. Oder speichere ihn als PDF und schick ihn vorab per E-Mail.
Bei der Übergabe unterschreibenUnterschreibt beide den Vertrag, bevor der Mieter den Gegenstand mitnimmt. Füllt dazu gemeinsam das Übergabeprotokoll aus.
Tipps aus der Praxis
Nutz den Vertrag immer zusammen mit einem Übergabeprotokoll. Der Vertrag regelt die Absprachen, das Protokoll den Zustand.
Nenne Pauschalen, etwa für Reinigung oder Absage, vorab unter „Sondervereinbarungen“. Dann weiß der Mieter von Anfang an Bescheid.
Verwendest du den Vertrag für viele Kunden, gelten seine Regeln als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sehr einseitige Regeln können dann unwirksam sein.
Prüf die Mietsache direkt bei der Rückgabe. Ansprüche wegen Schäden verjähren schon sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB).
Übergabeprotokoll: Übergabe und Rückgabe auf einem Blatt: Zustand, Schäden, Zubehör und Kaution festhalten und beide Seiten unterschreiben lassen.
Kautionsquittung: Annahme und Rückzahlung der Kaution auf einem Blatt bestätigen, mit Betrag, Zahlungsart und Unterschriften.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Kann ich das Muster einfach so verwenden?
Das Muster ist ein Ausgangspunkt und keine Rechtsberatung. Es deckt die üblichen Punkte ab, kann aber nicht jeden Fall abbilden. Pass es an deine Vermietung an und lass es bei Bedarf von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Muss ein Mietvertrag für Gegenstände schriftlich sein?
Nein, auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Beweisen kannst du im Streitfall aber nur, was schriftlich festgehalten ist. Deshalb lohnt sich ein schriftlicher Vertrag.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Für bewegliche Sachen gibt es keine feste gesetzliche Grenze wie bei Wohnungen. Die Kaution sollte aber in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert des Gegenstands stehen. Mehr dazu im Ratgeber Kaution bei der Vermietung.
Was gilt, wenn der Mieter zu spät zurückgibt?
Für die Zeit der Verspätung kannst du nach dem Gesetz die vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen. Entsteht dir ein weiterer Schaden, etwa weil eine Folgebuchung ausfällt, kann der Mieter auch dafür haften.
Haftet der Mieter für jeden Schaden?
Nein. Der Mieter haftet für Schäden, die er zu vertreten hat. Normale Abnutzung durch den vereinbarten Gebrauch muss er nicht bezahlen. Eine Haftung für jeden Schaden, egal ob verschuldet oder nicht, wäre in einem Formularvertrag meist unwirksam.